Kassenbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eines der Grundbücher der erweiterten italienischen Buchführung, in Kontoform geführt. Durch Einstellen des jeweiligen Bargeldbestandes am Beginn eines Tages oder eines Wirtschaftsabschnitts weist das Kassenbuch gleichzeitig durch Aufaddieren der Kasseneinnahmen und Ausgaben und Saldieren den jeweiligen Kassenbestand nach und erfüllt auf diese Weise die Aufgaben eines Hilfsbuchs mit. Falls das Kassenbuch nicht geführt wird, ist eine Kassenkladde erforderlich, aus der die Übertragung ins Journal erfolgt. Zum Festhalten der Wareneinnahmen und -ausgaben genügen auch sonstige elektronische Speichermedien u.Ä.
Vgl. auch Buchführung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Kassenbuch
ausgehend
eingehend
Kassenbuch
ausgehend