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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ursprungserwerb einer Ware nach den sog. Listenkriterien in den Anhängen der Ursprungsregeln. Gilt für den außenwirtschaftsrechtlichen Ursprung und präferenzrechtlichen Ursprung. Mit der Position ist die vierstellige Codierung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS).
Vgl. Präferenzabkommen, Präferenzzoll.
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