Zuweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zwischen öffentlichen Aufgabenträgern, v.a. Gebietskörperschaften, übertragene Finanzmittel. Zuweisungen erfolgen v.a. im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (zwischen Ländern und ihren Gemeinden/Gemeindeverbänden) und im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zwischen den Ländern (horizontal) sowie zwischen Bund und Ländern vertikal.
Formen:
(1) Ausgleichszuweisung;
(2) Lenkungszuweisung.
Vgl. auch Zuweisungssystem.
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