Zuweisungssystem
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich (Zuweisungen).
Formen der Zuweisungen:
(1) nach Zielsetzung: Ausgleichszuweisungen oder Lenkungszuweisungen;
(2) nach Ausgestaltung: horizontale Zuweisungssysteme oder vertikale Zuweisungssysteme. Letztere lassen sich in Zuweisungssysteme „von unten nach oben” (z.B. Umlagen, Matrikularbeiträge) und Zuweisungssysteme „von oben nach unten” (z.B. Ergänzungszuweisung, Finanzhilfe) unterscheiden.
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