Zündwarenmonopol
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früherer Zwangszusammenschluss aller zur Herstellung von Zündwaren berechtigter Hersteller mit dem Zweck der Steuerung der Produktion zur Erhebung der Zündwarensteuer durch die Bundesfinanzverwaltung (Hauptzollämter). Seit 1.1.1983 aufgehoben (Gesetz zur Abschaffung des Zündwarenmonopols, BGBl. I 1982, 1241). Form eines Finanzmonopols.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Fiskalpolitik
Freihandelszone
Kapitalertragsteuer
Konsolidierung
Kooperation
Kosten-Nutzen-Analyse
Liquidität
Nutzwertanalyse
Sonderausgaben
Steuern
Subsidiarität
Terms of Trade
Umsatzsteuer
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
Äquivalenzprinzip
eingehend
Zündwarenmonopol
ausgehend
eingehend
Zündwarenmonopol
ausgehend