Verkehrsbetriebslehre
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Verkehrsbetriebswirtschaftslehre. 1. Begriff: Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre (BWL), in der auf der Grundlage allgemeiner betriebswirtschaftlicher Theorien wissenschaftliche Erkenntnisse über ökonomisch relevante Sachverhalte, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebe des Verkehrssektors der Wirtschaft (Verkehr) gewonnen und vermittelt werden.
2. Ziele: Die Verkehrsbetriebslehre dient der Steigerung von Effizienz und Effektivität durch die Verbesserung des Wissens über
(1) die Erscheinungsformen und Existenzbedingungen von Verkehrsbetrieben in ihrer Umwelt (Morphologie),
(2) die Ziele und Rahmenbedingungen bei der Gestaltung von Strukturen und Prozessen zur langfristigen Existenzsicherung der Betriebe (Strategie) und
(3) Verfahren der Planung, Information, Entscheidung, Realisation und Kontrolle des verkehrsbetrieblichen Managements (Methodik). Die Verkehrsbetriebslehre hat in den letzten Jahren im akademischen Umfeld an Bedeutung verloren; ihre Aufgaben wurden teilweise durch logistische Lehr- und Forschungsbereiche übernommen.