Vergütung
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1. Synonym für Arbeitsentgelt.
2. Rückgewährung einer gezahlten Steuer an den Exporteur.
3. Unternehmer, die ausländische Vorsteuerbeträge gezahlt haben, können sich diese Beträge im Rahmen eines Vorsteuer-Vergütungsverfahrens von der zuständigen Behörde in dem Land erstatten lassen, in dem die Beträge entrichtet wurden. Ein solches Vorsteuer-Vergütungsverfahren haben alle EU-Mitgliedstaaten sowie einige Länder außerhalb der EU, z.B. die Schweiz und Kanada, §§ 18 Absatz 9 UStG, 59 ff UStDV. Seit dem 01.01.2010 gibt es einige Änderungen hinsichtlich des Ablaufs des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens innerhalb der EU. Das Verfahren wurde auf die elektronische Antragstellung umgestellt, die im Ansässigkeitsstaat des Antragstellers zu erfolgen hat. In Deutschland nimmt das Bundeszentralamt für Steuern die Anträge entgegen.