Vertragsfreiheit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht der Schuldverhältnisse beherrschender Aspekt der Privatautonomie, der besagt:
(1) Dass jedermann frei darüber entscheiden kann, ob er einen Vertrag abschließen will oder nicht, und
(2) dass die Parteien den Inhalt der Verträge frei bestimmen können, ohne an die gesetzlichen Vertragstypen gebunden zu sein (Vertrag sui generis).
Ausnahmen:
(1) Kontrahierungszwang;
(2) der Inhalt der Verträge darf nicht gegen gesetzliche Verbote bzw. zwingendes Recht verstoßen;
(3) im Sachenrecht steht den Parteien nur eine beschränkte Anzahl von dinglichen Rechten zur Verfügung, andere können sie nicht begründen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Vertragsfreiheit
ausgehend
eingehend
Vertragsfreiheit
ausgehend