Verschleiß
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1. Begriff: Reduzierung des Nutzungspotenzials von Gebrauchsgütern aufgrund folgender Ursachen: a) Verschleiß durch Abnutzung im Gebrauch: der durch die fortlaufende Nutzung betrieblicher Anlagen eintretende Werteverzehr, der deren Leistungsfähigkeit mindert. Der Verschleiß wird durch die planmäßige bilanzielle oder kalkulatorische Abschreibung erfasst.
b) Verschleiß durch Substanzverlust: Wertminderung durch Abbau bei Bergwerken, Steinbrüchen, Zementfabriken, Ziegeleien. Die Höhe der erforderlichen Abschreibung richtet sich nach der Substanzverringerung (vgl. § 7 VI EStG).
c) Verschleiß durch Katastrophen (z.B. Brand, Hagel, Wasser, Deichbruch, Zusammenstoß): Dieser Verschleiß wird nach Eintritt der Wertvernichtung erfasst. Abschreibung der betroffenen Anlagen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 III HGB) und steuerlich auf den niedrigeren Teilwert (Sonderabschreibungen).
Vgl. auch Rücklagen.
In der Kostenrechnung wird derartiger außerordentlicher Verschleiß zumeist als Wagnis erfasst.
d) Verschleiß durch Stillliegen von Anlagen: Substanzverlust durch Verrosten, Verfaulen, Schwund, Verdunsten. Bisweilen ist der Verschleiß beim Ruhen der Anlagen größer als bei ihrer Nutzung (z.B. bei Eisenbahnschienen, Kranbahnen). Erfassung wie bei a).
2. Formen: Gebrauchsverschleiß; Zeitverschleiß.