Teilnahme
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Strafrechtlicher Begriff für die Beteiligung an der von einem anderen, dem Haupttäter, begonnenen (Versuch) oder vollendeten vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung.
Formen: Anstiftung, Beihilfe (§§ 26, 27 StGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Teilnahme
ausgehend