Folgebewertung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Folgebewertung (des Beleihungsobjektes) für eine bestehende Baufinanzierung ergibt sich entweder (1) durch regulatorische Erfordernisse (Kreditwesengesetz (KWG), Beleihungswertermittlungsverordnung, Solvabilitätsverordnung, Pfandbriefgesetz),
(2) auf Basis der Immobilienwertüberwachung mittels einer zeitlichen Terminierung oder
(3) durch individuelle Anlässe.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Folgebewertung
ausgehend
eingehend
Folgebewertung
ausgehend