SCHUFA-Basisscore
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Ergänzend zur konventionellen SCHUFA-Auskunft erstellt die Schufa auch einen SCHUFA-Basiscore. Der Basisscore gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein Kunde einen Kredit termingerecht zurückzahlen bzw. seine Rechnungen vertragsgemäß begleichen wird. Der Basisscore fließt auch in die Entscheidungen über die Zinshöhe und die Länge eines Kredits ein. Nach den bisherigen Erfahrungen sorgen oftmals folgende Fakten für unkorrekte Einstufungen:
- fehlende Daten über Konten, Kreditkarten, Handyverträge,
- veraltete Fakten,
- falsche Informationen.
Die Prognose wird anhand moderner mathematisch-statistischer Verfahren erstellt und basiert auf den zur Person des Kreditantragstellers bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus muss die SCHUFA die Bestimmungen des § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Eine regelmäßige Kontrolle ist notwendig. Der Basisscore wird alle drei Monate aktualisiert. Der durchschnittliche Basisscore liegt lauft Schufa bei 91 Prozent. Verbraucher werden mit einem deutlich erhöhten bis hohen Risiko bewertet, wenn der Scorewert darunter liegt.
Der Europäische Gerichtshof hat das Scoring der SCHUFA als unzulässig eingestuft (Az. C-634/21), sofern der Scorewert maßgeblich dafür verantwortlich ist, wenn die Vertragspartner der SCHUFA einen Vertrag ablehnen. Das sei eine verbotene automatisierte Entscheidung im Einzelfall. Bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung ist allerdings der SCHUFA-Score nicht allein entscheidend für eine Kreditvergabe.
Vgl. auch Selbstdiagnose vor dem Kreditgespräch, SCHUFA.