Schiedsgutachten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
privatrechlich (vertraglich) beauftragtes Gutachten eines Schiedsgutachters (oder eines Schiedsgutachter-Gremiums), der Konflikte und Streitigkeiten einer Sachfrage durch Erstellung eines Schiedsgutachtens löst. Das Schiedsgutachten ist verbindlich, sofern nicht andere vertragliche Regelungen vereinbart werden (vgl. Expertenvotum); die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) stellt Musterklauseln für Schiedsgutachtensvereinbarungen zur Verfügung; vgl. Klage, Mediation, Schiedsgericht, Verhandlung, außergerichtliche Streitbeilegung.
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