Akzisen
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waren die frühen Vorläufer der Verbrauchsteuern, die seit dem Mittelalter in Deutschland und anderen europäischen Staaten erhoben wurden.
1. Begriff: Die Herkunft des Begriffs ist ungeklärt. Er könnte aus dem Lateinischen kommen und "festsetzen" bedeuten. Im Englischen ist bis heute für Verbrauchsteuern der Begriff "Excise" für Verbrauchsteuern in Verwendung.
2. Bedeutung: Die Städte und Gebiete haben bereits im 12. Jahrhundert vereinzelt mit der Besteuerung von Alkohol begonnen. Nach den landesherrlichen Akziseordnungen des 17./18. Jahrhunderts schwankte die Steuertechnik zwischen den Formen der Verkaufsabgabe, der Rohstoffsteuer und der Gerätesteuer.
3. Steuergegenstände: Alkoholische Getränke (Bier, Wein), Salz oder Lotterien waren die Verbrauchsteuergegenstände der Akzisen. Die Zollvereinszise auf Bier wurde Bier-Zise oder Bierzise genannt.
4. Verstetigung zur reichsweiten Verbrauchsteuergesetzgebung: Zunächst wurden Akzisen von Städten und Gebieten des von Kleinstaaterei geprägten deutschen Gebiets erhoben. Im 19. Jahrhundert vereinbarten die Staaten des Zollvereins, dass diesbezügliche Gemeindesteuern nur für Gegenstände erhoben werden sollen, die für den örtlichen Konsum bestimmt waren. Nach der deutschen Einigung der deutschen Länder zum Deutschen Reich grenzte die Reichsverfassung von 1871 das Besteuerungsrecht der Gemeinden nach Umfang und Höhe ein. Dem Reich wurden die wichtigen Akzisen und Verbrauchsteuern zugestanden, insofern kam es zu einer ersten Harmonisierung der Verbrauchsteuern. Neue Verbrauchsteuergegenstände kamen hinzu, z. B. Essigsäuresteuer, Leuchtmittelsteuer und Zündwarensteuer.