Berichtstermin
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter im Berichtstermin über die wirtschaftliche Situation des Schuldners und ihre Ursachen der Gläubigerversammlung zu berichten und seine Vorstellungen über den weiteren Ablauf darzulegen, z.B. ob ein Insolvenzplan sinnvoll ist (§ 156 InsO).
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