Elektronischer Zolltarif (EZT)
(weitergeleitet von DGebrZT)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Druckausgabe des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs (DGebrZT) wurde eingestellt und zum 1.1.1999 durch den Elektronischen Zolltarif ersetzt. Der Elektronische Zolltarif ist eine nationale Zusammenstellung vielfältiger Rechtsquellen. Ausgangspunkt ist der Gemeinsame Zolltarif der EU (GZT) (s. hierzu Einreihung in den Zolltarif). Eingearbeitet sind die vielfältigen durch Präferenzen ermäßigten Abgabensätze, Hinweise auf Verbote und Beschränkungen, Genehmigungen, Steuersätze usw. Die deutsche Zollverwaltung bietet den EZT online an. Der EZT wird als Verfahrensteil von des IT-Verfahrens ATLAS (ATLAS-EZT) umgesetzt.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Elektronischer Zolltarif (EZT)
ausgehend
eingehend
Elektronischer Zolltarif (EZT)
ausgehend