Industrieunternehmung
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Industrieunternehmen, Industriebetrieb.
Begriff/Wesen
Betrieb, der gewerblich, unter maßgeblichen Einfluss von Maschinen, nach dem Prinzip der Arbeitsteilung Sachgüter erzeugt und auf großen Märkten absetzt. Die Produktion der Sachgüter kann auf drei Arten erfolgen:
(1) Gewinnung von Stoffen, z.B. Bergbau,
(2) Bearbeitung von Stoffen, z.B. Stahlindustrie,
(3) Verarbeitung von Stoffen, z.B. Chemische Industrie. Die Sachgüterproduktion (Produktion) steht bei Industrieunternehmungen im Vordergrund, wobei allerdings in zunehmendem Maße auch produktionsbezogene Dienstleistungen (z.B. Softwareherstellung) erbracht werden.
Abgrenzung
1. Das Kriterium der Sachgüterproduktion unterscheidet Industrieunternehmungen von Dienstleistungsunternehmen, bei denen die Erbringung von Verrichtungen, Finanz- und Informationsleistungen im Mittelpunkt der Werteerzeugung stehen.
2. Eine exakte Abgrenzung zwischen Industrieunternehmungen und Handwerksunternehmungen (Handwerksbetriebe) ist nicht möglich. Die Schwierigkeit ist hier in der Tatsache begründet, dass die Industrie historisch aus dem Handwerk hervorgegangen ist und somit viele Merkmale übereinstimmen. Als Kriterien zur Unterscheidung lassen sich das Ausmaß der Spezialisierung und Arbeitsteilung, die Höhe des Kapitaleinsatzes und die Komplexität und Flexibilität der Produktionsabläufe heranziehen.
3. Neben dieser tendenziellen Abgrenzung in den erwähnten Merkmalsbereichen ist eine formale Unterscheidung in den öffentlichen Statistiken üblich: Hiernach sind Industrieunternehmungen durch die Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern (IHK) und die Handwerksunternehmungen durch die Mitgliedschaft in den Handwerkskammern gekennzeichnet.
Historische Betriebsformen der Industrie
Als historische Formen gelten die Fabrik, die Manufaktur und das Verlagssystem (Charakterisierung sowie heutige Bedeutung).