Kapitalverwässerung bei Aktiengesellschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Gratisaktien oder Aktien unter dem Kurs der alten Aktien (jedoch nicht unter pari, da gemäß § 9 I AktG gesetzlich unzulässig). Sie wird vorgenommen, wenn Aktien zu „schwer“ geworden sind, d. h., wenn der Kurs infolge großer Reserven der AG unverhältnismäßig hoch ist.
Vgl. auch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
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