Sachübernahme
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übernahme von Anlagen oder sonstigen Vermögensgegenständen bei Gründung einer AG durch die Gesellschaft (§ 27 AktG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Annuität Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft Prokura Prozess Rentabilität Sachmängelhaftung Shareholder Value Sicherungsübereignung Stakeholder-Ansatz Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Sachübernahme
ausgehend
eingehend
Sachübernahme
ausgehend