Teilkostenkalkulation
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für Formen der Kalkulation, die nur Teile der Kosten (die variablen Kosten und/oder die Einzelkosten) auf die Kostenträger verrechnen.
Zweck: Kostenkontrolle; Ermittlung der kurzfristigen Preisuntergrenze.
Gegensatz: Vollkostenkalkulation.
Vgl. auch Teilkosten, Teilkostenrechnung.
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