Verwaltungsrechtsweg
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Prozessrechts für die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Gegensatz zur sachlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (ordentlicher Rechtsweg).
Vgl. auch Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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