Warenbestandskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach dem Einzelhandelskontenrahmen und dem Großhandelskontenrahmen gesondert geführtes Inventurbestandskonto, dessen Saldo (die Bestandsveränderungen laut Inventur) den Warenverbrauch, der auf bes. Wareneingangskonten erfasst wird, erhöht bzw. vermindert. Nach dem Industrie-Kontenrahmen (IKR) werden im Soll des Warenbestandskontos der Handelswarenanfangsbestand und die Zugänge, im Haben die Abgänge (Warenverbrauch) und als Saldo der Endbestand laut Inventur erfasst.
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