Zeitrente
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Bankwesen
Die auf eine bestimmte Anzahl von Zeitabschnitten zu entrichtende Rente, z.B. bei den Rentenbriefen der Deutschen Landesrentenbank.
Sozialversicherung
Für einen bestimmten Zeitraum gewährte Rente. Nach § 102 II SGB VI werden Renten wegen Erwerbsminderung und Witwen-/Witwerrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich befristet gezahlt, und zwar längstens für einen Zeitraum bis zu drei Jahren ab Rentenbeginn. Die wiederholte Gewährung der Zeitrente ist möglich. Die Zeitrente wird vom Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt (§ 101 Abs. 2 SGB VI) und fällt mit Ablauf des im Bescheid bestimmten Datums weg, ohne dass ein Entziehungsbescheid zu ergehen hat.
Steuerliche Behandlung
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anleihe
Aufwendungen
Betriebsstätte
Derivate
Disagio
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Konsolidierung
Nachhaltigkeit
Nennwert
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Shareholder Value
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Zeitrente
ausgehend
eingehend
Zeitrente
ausgehend