Tierrechte
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Allgemein
Tierrechte sind individuelle Rechte, die Tieren aufgrund ihres Seins, genauer gesagt ihrer Empfindungsfähigkeit, ihrer Leidens- und Glücksfähigkeit oder ihres Bewusstseins zukommen, was einen Zusammenhang mit dem Menschsein herstellt. Ihnen gegenüber stehen die Pflichten von Menschen. Tierrechte können philosophisch bzw. ethisch hergeleitet und begründet sowie rechtlich festgeschrieben werden, etwa in einem Tierschutzgesetz. Tiere können prinzipiell Grundrechte haben, aber keine Menschenrechte (da sie keine Menschen sind). Es kann um Wild-, Nutz-, Haus- oder Versuchstiere gehen. Mit den Tierrechten befassen sich neben der Tierphilosophie bzw. der Tierethik insbesondere die Umweltethik, die Wirtschaftsethik und die Rechtswissenschaft. Bevorzugte Modelle normativer Ethik in diesem Kontext sind Deontologie und Konsequentialismus. Befürworter weitreichender Tierrechte werden Tierrechtler genannt.
Beispiele
Beispiele für Tierrechte sind Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Verbot von Quälerei und Schutz vor Tierversuchen. Hier sind deutliche Ähnlichkeiten zu den Persönlichkeitsrechten von Menschen vorhanden. Freilich werden solche Möglichkeiten bei Tieren in der Praxis nur eingeschränkt und nur bei bestimmten Tieren bzw. Tierarten umgesetzt. Auch Freiheitsrechte können identifiziert werden, nämlich Recht auf Freiheit und Sicherheit des Tiers oder Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre. Diese ist selbst bei Tierrechtlern und -schützern umstritten. Einigkeit herrscht darüber, dass Wildtiere nicht unnötig gestört werden sollen, schon mit Blick auf ein gelingendes Paarungsverhalten oder eine gelingende Aufzucht des Nachwuchses. Es muss betont werden, dass ein Recht auf Leben nicht bedeuten würde, dass man das Tier in der Natur vor Tieren schützen müsste – vielmehr müsste man es in der Natur und in der Zivilisation vor Menschen schützen.
Tierethik
Die Tierethik als eigenständige Bereichsethik oder Teil von Umweltethik bzw. Bioethik beschäftigt sich, um eine Wendung von Ursula Wolf zu gebrauchen, mit dem Tier in der Moral, genauer gesagt mit den Pflichten von Menschen gegenüber Tieren und den Rechten von Tieren, ferner mit dem Verhältnis zwischen Tieren und (teil-)autonomen intelligenten Systemen, z.B. Servicerobotern und sozialen Robotern. Sie hat sich, mit Wurzeln in der griech. und röm. Antike, bei Pythagoras und Empedokles sowie Plutarch, im 18. und 19. Jh. mit Jeremy Bentham und Arthur Schopenhauer allmählich entwickelt und im 20. Jh. als Bereichsethik voll ausgebildet, mit herausragenden Vertretern wie Peter Singer (Utilitarismus als Form des Konsequentialismus) und Tom Regan (Deontologie). Anders als bei jeder anderen Bereichsethik steht nicht der Mensch, sondern das Tier als Objekt der Moral (engl. "moral patient") im Vordergrund.
Begründungen
Ein wichtiges moralisches und ethisches Argument bei der Diskussion von Pflichten von Menschen gegenüber Tieren und Rechten von Tieren ist die Leidensfähigkeit. Mit dieser lässt sich eine artgerechte Haltung oder sogar ein Verbot des Freiheitsentzugs und überhaupt der Nutzung begründen. Nach Bentham ist die Frage nicht, ob Tiere denken oder reden, sondern ob sie leiden (engl. "to suffer") können. Zugleich mag eine Glücksfähigkeit ins Spiel gebracht werden, und ein Streben nach Glück müsste allen zugestanden werden, die dazu in der Lage sind. Darüber hinaus ist die Frage, ob Tiere leben wollen. Dies ist offensichtlich der Fall, wenn man ihr Verhalten richtig deutet, selbst wenn dieses den Instinkten entspringt. Mit dem Lebenswillen lässt sich u.U. ein Verbot des Tötens begründen. Alle genannten Fähigkeiten haben mit dem Vorhandensein von Bewusstsein oder sogar Selbstbewusstsein zu tun. Regan spricht von Selbstbewusstsein, Zukunftsvorstellungen und Interessen, die Lebewesen zu "Subjekten-eines-Lebens" (engl. "subjects-of-a-life") machen.
Subjekt und Objekt der Moral
Das Tier wird i.d.R. als Objekt der Moral angesehen, nicht aber als Subjekt (engl. "moral agent"), sodass es keine Verantwortung tragen kann und muss und keine Pflichten hat. Diese Unterscheidung nimmt auch Regan in seinem Werk vor. Man muss, wie er betont, keinesfalls ein Subjekt der Moral sein, um ein Objekt der Moral sein zu können, und das trifft in der Tat in gleicher Weise auf Kleinkinder und auf geistig schwerbehinderte oder hochdemente Personen zu. Nichtmenschlichen Primaten und anderen hochentwickelten Lebewesen gesteht man allenfalls eine Vormoral zu, und es ist unbestritten, dass sie weitgehende soziale Fähigkeiten haben. Zudem ist gesichert, dass die menschliche Moral aus einer tierischen Vormoral (wenn man sie so nennen will) hervorgegangen ist.
Kritik und Ausblick
Menschen- und Tierrechte beziehen sich z.T. auf die gleichen Voraussetzungen. Dennoch gelingt es kaum, bestimmte Grundrechte von Tieren rechtlich festzuschreiben und so den Tierschutz auszuweiten. Das Schweizer Zivilgesetzbuch hält in Art. 641a Abs. 1 immerhin fest, dass Tiere keine Sachen sind, und die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft spricht in Art. 120 von der Würde der Kreatur, was sogar Pflanzen (evtl. seltene Blumen und uralte Bäume) einschließt. Die Tierethik ist insgesamt weiter fortgeschritten, was im deutschsprachigen Raum u.a. Ursula Wolf, Dieter Birnbacher und Helmut F. Kaplan zu verdanken ist. Albert Schweitzer hat mit seinem berühmten Satz "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will." darauf hingewiesen, dass man mit dem Willen zum Leben durchaus Rechte begründen kann. Technikethik und Informationsethik untersuchen Phänomene wie Animal Enhancement und arbeiten mit Disziplinen wie Tier-Computer-Interaktion und Tier-Maschine-Interaktion zusammen. Die Wirtschaftsethik wendet sich der Frage zu, wie man die Interessen von Unternehmen und Konsumenten mit denjenigen von Tieren in Einklang bringen kann.
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