Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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1. Charakterisierung: Zentrale Dachorganisation der genossenschaftlichen Bankwirtschaft in Deutschland mit Sitz in Berlin. Der BVR wurde 1972 gegründet; als Spitzenverband ist er vornehmlich bankwirtschaftlicher Fachverband, der keine Prüfungsbefugnis gegenüber den Genossenschaftsbanken hat. Der BVR ist Mitglied der Europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken.
2. Mitglieder: Die Mitglieder des BVR sind die 1.101 dt. Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD-Banken, Kirchenbanken) mit rd. 17,3 Mio. Mitgliedern und über 30 Mio. Kunden (Stand Ende 2012), die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken (DZ Bank AG, WGZ-Bank AG), weitere Unternehmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes (Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, R+V-Versicherung, DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, VR Leasing AG u.a.) und die genossenschaftlichen Prüfungsverbände (Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Genossenschaftsverband Bayern e.V. u.a.). Die Bilanzsumme der im BVR organisierten Institute beläuft sich auf über 750 Mrd. Euro (Stand Ende 2012).
3. Organe: Die Willensbildung des BVR erfolgt in demokratischer Form durch die Verbandsorgane des Vorstandes, des Verwaltungsrates, des Verbandsrates und der Mitgliederversammlung, die mind. einmal jährlich durchzuführen ist. Der Vorstand hat die Geschäftsführung und die Vertretung des BVR wahrzunehmen. Verwaltungsrat und Verbandsrat haben Beratungs- und Aufsichtsfunktionen gegenüber dem Vorstand und die strategische Ausrichtung des BVR inne.
4. Funktionen: Der BVR verfolgt den Zweck der Förderung der genossenschaftlichen Bankwirtschaft. Er nimmt wirtschafts-, rechts-, steuer- und gesellschaftspolitische Belange der Verbandsmitglieder wahr und berät sie auf diesen Gebieten. Gegenüber der Öffentlichkeit bzw. anderen Wirtschaftsverbänden kommt dem BVR eine Informationsfunktion zu. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Errichtung und Verwaltung der auf freiwilliger Basis entstandenen Sicherungseinrichtung des BVR, in die alle Mitglieder einbezogen sind. Hierdurch erfolgt ein Einlagenschutz der Nichtbanken ohne betragliche Begrenzung (Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen, Inhaberschuldverschreibungen) und letztlich eine Institutssicherung für die Genossenschaftsbank. Dies bedeutet, eine genossenschaftliche Bank wird im Falle einer Krise durch die Sicherungseinrichtung saniert.