Auslandswerte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) (§ 2 VI). Auslandswerte sind unbewegliche Vermögenswerte in fremden Wirtschaftsgebieten, Forderungen in Euro gegen Gebietsfremde, auf andere Währung lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere.
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