anschaffungsnaher Aufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Grundstücksbereich werden Aufwendungen, die nach den allg. Kriterien Erhaltungsaufwand und damit Periodenaufwand darstellen, nicht allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten beurteilt. Soweit sie nicht der Erstellung oder Erweiterung eines Gebäudes dienen, stellen sie nur dann Herstellungskosten dar, wenn sie zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 II 1 HGB führen (BFH vom 12.9.2001; R 157 IV EStR).
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