Anmeldetag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tag, an dem ein Antrag auf Erteilung, Eintragung oder Hinterlegung eines gewerblichen Schutzrechts bei dem jeweils zuständigen Amt eingeht. Er legt die Laufzeit des Schutzrechts und vorbehaltlich der Inanspruchnahme von Prioritätsrechten seinen Altersrang für die Prüfung auf Neuheit und Erfindungshöhe (Eigentümlichkeit) fest; nach dem Anmeldetag bestimmt sich i.d.R., welches kollidierende Recht sich durchsetzt (Altersrang).
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