Bauabnahme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bauzustandsbesichtigung durch die Baubehörde zur Überprüfung, ob der erstellte Bau der Bauerlaubnis entspricht; u.a. Rohbauabnahme nach Errichtung des Rohbaus und Gebrauchsabnahme vor Benutzung des vollendeten Gebäudes.
2. Bauabnahme durch den Bauherrn (Besteller).
Vgl. auch Abnahme.
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