Bundesobligation
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliche Anleihe; mittelfristige Schuldverschreibungen (Anleihe) des Bundes, die i.d.R. als Wertrechte und mit fester Verzinsung in Daueremissionen ausgegeben werden. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre, die Stückelung beträgt 0,01 Euro, der erworbene Nennwert muss bei einem Direkterwerb über die Deutsche Finanzagentur (Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH) mindestens 110 Euro betragen. Seit 2003 werden sie ausschließlich durch ein Tenderverfahren (vgl. Bundesanleihe) begeben und unmittelbar danach an den regulierten Markt der dt. Wertpapierbörsen eingeführt.