Bilanzidentität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kongruenzprinzip; formelle und materielle Übereinstimmung der Schlussbilanz des laufenden Geschäftsjahres mit der Anfangsbilanz des folgenden Geschäftsjahres (§ 252 I Nr. 1 HGB). Durchbrechungen führen zu Ergebnisveränderungen und sind daher unzulässig.
Ausnahme: z.B. Währungswechsel.
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