betriebsnotwendiges Kapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
betriebsbedingtes Kapital; Es bezeichnet das im Unternehmen eingesetzte Kapital (Fremd- und Eigenkapital), soweit es zur Erfüllung des Betriebszweckes notwendig ist (Betriebsnotwendigkeit).
Ermittlung: Das betriebsnotwendige Kapital wird ermittelt, indem vom betriebsnotwendigen Vermögen das Abzugskapital abgesetzt wird: a) zinsfrei zur Verfügung gestellte Kapitalbeträge (Verbindlichkeiten aus Warenlieferung und Leistungen sowie aus Anzahlungen), b) betriebsfremd eingesetztes Kapital (entsprechend den kapitalisierten Zinseinnahmen). Die Ermittlung ist Voraussetzung für die Errechnung kalkulatorischer Zinsen.
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