Generalvertreter
(weitergeleitet von Subagent)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsvertreter (meist Bezirksvertreter), der die Vermittlungstätigkeit nicht selbst, sondern durch Untervertreter (Subagenten) durchführen lässt. Anstellung und Bezahlung der Untervertreter erfolgt durch den Generalvertreter. Die Hauptarbeit des Generalvertreters liegt in der Organisation und Verwaltung der Tätigkeit seiner Subagenten, bes. deren Auswahl und Schulung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Absatzhelfer
Absatzmittler
Absatzweg
After-Sales-Service
Akquisition
Betriebsformen des Handels
Category Management
Channel Management
Disintermediation
Distribution
Gatekeeper
Messe
Point of Sale (POS)
Pre-Sales-Service
Rabatt
Shop in the Shop
Streckengeschäft
Umschlagshäufigkeit
Vertrieb
direkter Vertrieb
eingehend
Generalvertreter
ausgehend