Folgebescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bescheid, für den die Feststellungen in einem Grundlagenbescheid (vgl. § 171 X AO) bindend sind.
Grds. definierend wird der Begriff insbesondere im § 182 AO in Zusammenhang mit der Bindungswirkung der Feststellungsbescheide als Grundlagenbescheide für Folgebescheide wie z.B. andere Feststellungs-, Steuermess-, Steuerbescheide und für Steueranmeldungen erwähnt.
Die Werte fließen als (selbständige) Besteuerungsgrundlage (§ 157 II AO) in die Folgebescheide ein. Die Trennung von Grundlagen- und Folgebescheid erfolgt aus verfahrensökonomischen Gründen.
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