Fachkenntnisse
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Anforderungsart im Rahmen der Arbeitsbewertung; zentraler Bestandteil der Einstufungsmethodik des Entgelt-Rahmenabkommens (ERA) zwischen der Gewerkschaft IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Sie beinhalten einerseits das Wissen um die berufs-/fachspezifischen Fachtermini und Methoden, sowie die berufs-/fachspezifischen Standards (Berufsethos), andererseits die Fähigkeit, berufs- oder fachtypische Aufgaben selbstständig bewältigen zu können. Fachkenntnisse können u.a. erworben werden über
1. Berufsausbildung:
a) Zweckausbildung:
(1) Anweisung (bis ein Jahr): notwendigste Stoff- und Maschinenkenntnisse, bloßes Vertrautsein mit bestimmten Bewegungsabläufen;
(2) Anlernen (etwa 0,5 - 1,5 Jahre): regelmäßige, praktische und theoretische Anlernung, die begrenzte und genau umrissene Kenntnisse bez. Werkstoff und Betriebsmittel vermittelt;
(3) Anlernausbildung (etwa 1,5 - 2,5 Jahre): systematische Anlernung einer als Anlernberuf anerkannten Tätigkeit mit festgelegter Prüfungsordnung.
b) Fachausbildung (drei Jahre):
(1) abgeschlossene Handwerkslehre, sodass alle Arbeiten des Berufs fachgemäß ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können;
(2) höchstes fachliches Können: bes. langjährige Berufserfahrung und Schulung durch umfassende Praxis und fundierte theoretische Kenntnisse.
2. Hochschul- und Universitätsstudium.
3. Berufserfahrung: Kenntnisse, die über die Zweck- und Fachausbildung bzw. über ein Studium hinaus durch praktische Tätigkeit im Berufszweig erworben werden.
4. fachspezifische Weiterbildung.