Streckengroßhandlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Großhandelsunternehmung, die nicht in den Warenstrom, sondern dispositiv in den Informations- und Zahlungsstrom eingeschaltet ist (Distribution). Streckengroßhandlung tätigt ausschließlich oder überwiegend Streckengeschäfte. Durch Vordisposition übernimmt sie Aufgaben des zeitlichen und mengenmäßigen Ausgleichs, v.a. der Markterschließung (Handelsfunktionen).
Gegensatz: lagerhaltende Großhandlung.
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