Raiffeisenbanken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ländliche Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnsvereine); Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Anfänge auf Raiffeisen zurückgehen. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Volksbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), organisiert. Aufgrund ihrer Ortsbezogenheit und entsprechend geringer Betriebsgröße besteht eine rege Zusammenarbeit mit dem genossenschaftlichen Finanzverbund. Raiffeisenbanken sind i.d.R. Universalbanken; einige gleichzeitig mit Warengeschäft.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Asset Deal
Credit Spread
EDEKA
Factoring
Finanzdienstleistungen
Freistellungsauftrag
Genossenschaft
Geschäftsanteil
Patronatserklärung
Preispolitik
Rückvergütung
Satzung
Sicherungshypothek
Subsidiarität
Umsatzrentabilität
Vorstand
Wohnungsgenossenschaft
Währungsrisiko
akzessorische Sicherheiten
eingetragene Genossenschaft (eG)
eingehend
Raiffeisenbanken
ausgehend