öffentliche Kreditgewährung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kredite, die von der öffentlichen Hand (v.a. über die KfW sowie die Förderbanken der Bundesländer) an einen bestimmten Adressatenkreis entsprechend der wirtschafts- oder auch energiepolitischer Ziele vergeben werden (öffentliche Kreditprogramme). Aufgrund der hohen Bonität und der damit verbundenen günstigen Refinanzierung öffentlicher Stellen kennzeichnen sich öffentliche Kredite i.d.R. durch günstige Zinskonditionen für den Kreditnehmer. Wichtige Kreditnehmer sind kleine und mittlere Unternehmen (z.B. zur Wirtschaftsförderung), die privaten Haushalte (z.B. Wohnungsbau) oder das Ausland (z.B. Exportförderung).
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