Segmentberichterstattung
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Segment Reporting. 1. Begriff: Veröffentlichung von finanziellen Informationen zu einzelnen Teilbereichen des Unternehmens. Sie soll es dem externen Rechnungslegungsadressaten ermöglichen, diversifizierte Unternehmen, deren heterogene Geschäftsbereiche erheblichen Risiko- und Erfolgsunterschieden ausgesetzt sind, differenziert beurteilen zu können. Ein Mutterunternehmen, das einen organisierten Markt im Sinn des § 2 V WpHG durch von ihm oder einem seiner Tochterunternehmen ausgegebenen Wertpapiere im Sinn des § 2 II 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung beantragt hat, hat den Konzernabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern. Ferner kann er um eine Segmentberichterstattung erweitert werden (§ 297 I HGB). Kapitalmarkorientierte Unternehmen, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung gemäß § 264 I Satz 2 HGB erweitern. Der Gesetzgeber hat es somit dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) überlassen, Empfehlungen über die konkrete Ausgestaltung der Segmentberichterstattung zu erarbeiten, die in DRS 3 niedergelegt sind.
2. Zweck: Die Segmentberichterstattung liefert Informationen über Gewinnmargen, Wachstumsraten und Höhe der Risiken jeder bedeutenden abgrenzbaren Aktivität des Unternehmens. Damit soll bes. eine Erhöhung der Transparenz des unternehmensspezifischen Chancen- und Risikoprofils erreicht werden, um den (potenziellen) Investoren eine bessere Beurteilung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen. Die Segmentierung hat anhand der operativen Segmente des Unternehmens zu erfolgen. Für die Segmentierung sind grundsätzlich die Kriterien zugrunde zu legen, nach denen die Unternehmensleitung Teileinheiten des Unternehmens bestimmt, für die sie operative Entscheidungen trifft und wirtschaftliche Analysen und Beurteilungen vornimmt (DRS 3).
3. Nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP und International Financial Reporting Standards (IFRS) ist die Segmentberichterstattung bereits seit längerem regelmäßiger Bestandteil der Rechnungslegung. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in ASC 280 (FASB: Accounting Standards Codification Topic 280, Segment Reporting) und in IFRS 8 "Operating Segments".
Die Segmentberichterstattung folgt weitgehend dem sog. Management Approach, basiert also auf der unternehmensinternen Finanzberichterstattung. Sowohl bei der Abgrenzung der sog. Operating Segments als auch bei den zu publizierenden Segmentangaben wird folglich auf die zur internen Performancemessung und Ressourcenallokation verwendeten Daten zurückgegriffen. Die IAS/IFRS-Vorschriften zur Segmentberichterstattung sind denen der US-GAAP sehr ähnlich. Hierbei definiert IFRS 8.5 ein Geschäftssegment als Unternehmensbestandteil, der a) Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen, b) dessen Betriebsergebnisse regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz in Hinblick auf Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesem Segment und die Bewertung seiner Ertragskraft überprüft werden, und c) für den separate Finanzinformationen vorliegen.
Vgl. auch Segmentbilanzen.