Vorruhestand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vorzeitiges Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Arbeitsleben. Der Vorruhestand ist ein Rechtsverhältnis eigener Art zwischen dem beendeten Arbeitsverhältnis und dem Eintritt in den Ruhestand. Versorgungsanwartschaften werden unverfallbar, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vorruhestandsregelung ausscheidet und er ansonsten die Wartezeit und die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug betrieblicher Altersversorgung (bAV) hätte erfüllen können, § 1 Abs. 1 S. 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Das den Vorruhestand regelnde Vorruhestandsgesetz ist ausgelaufen. Ähnliche Ziele mit anderen Mitteln verfolgt das Altersteilzeitgesetz (ATG).
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