Weisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Anordnung.
Organisation
fallweise Einschränkung des Handlungsspielraums einer hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheit durch eine übergeordnete Instanz. Weisungen können die vorzunehmenden Handlungen mehr oder weniger detailliert vorschreiben und damit die Entscheidungsautonomie der weisungsempfangenden Einheit in unterschiedlichem Ausmaß begrenzen (Delegation). Die Erteilung von Weisungen ist mit der Übernahme von Fremdverantwortung (Verantwortung) durch den Weisungsgeber verbunden.
Vgl. auch Weisungsbefugnis.
Arbeitsrecht
Anordnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen des Direktionsrechts (Weisungsrecht).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Betrieb
Change Management
Delegation
Dienstleistungsunternehmen
Interdependenz
Kommunikationspolitik
Matrixorganisation
Organisation
Organisationsentwicklung
Organisationsstruktur
Personalplanung
Projekt
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Verantwortung
dispositiver Faktor
ordentliche Kündigung
eingehend
Weisung
ausgehend