Bürokosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufwendungen für Bürobedarf. Wegen der normalerweise geringen Höhe der Lagerhaltung von Bürobedarf erfasst man i.d.R. die Zugänge an Büromaterial unmittelbar unter der Kostenart Bürokosten (so auch im Gemeinschafts-Kontenrahmen industrieller Verbände (GKR)), sonst als Betriebsstoffe. Bürokosten werden entweder exakt für die für ihren Anfall verantwortlichen Kostenstellen ausgewiesen oder gehen aus Vereinfachungsgründen undifferenziert in die Verwaltungskosten ein.
Kosten für Büromaschinen und -geräte: Büromaschinen.
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Aufwendungen Balanced Scorecard Buchführung Controlling Doppelte Buchhaltung Economies of Scale Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Handlungskosten Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Rechnungswesen Risiko außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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