Schatzwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geldmarktpapiere, die vom Bund, den Sondervermögen des Bundes und den Bundesländern zu Finanzierungszwecken emittiert werden können. Schatzwechsel haben eine maximale Laufzeit von 90 Tagen und sind als Diskontpapiere ausgestaltet, d.h. der Zinsbetrag wird beim Verkauf vorweg abgezogen.
In Deutschland sind praktisch keine Schatzwechsel im Umlauf, da die öffentliche Hand ihren Kassenkreditbedarf über Buchkredite deckt.
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