Finanzbuchhaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsbuchhaltung, pagatorische Buchhaltung, kaufmännische Buchhaltung; erfasst den Werteverkehr einer Unternehmung (den äußeren Kreis) aus Geschäftsbeziehungen zur Umwelt (Kunden, Lieferanten, Schuldner, Gläubiger) und die dadurch bedingten Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse. Die Finanzbuchhaltung liefert das Zahlenmaterial zur Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aus denen sich Lage und Gesamterfolg des Betriebs erkennen lassen. Vgl. auch "Doppelte Buchhaltung".
Eine Ergänzung der Finanzbuchhaltung bietet die Betriebsbuchhaltung, die, auf den Werten der Finanzbuchhaltung aufbauend, der innerbetrieblichen Abrechnung dient (innerer Kreis).
Vgl. auch computergestützte Finanzbuchhaltung.
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Interne Verweise
Abgrenzung Abschreibung Agio Aufwendungen Bonus Buchführung Doppelte Buchhaltung Einkauf Erlösschmälerungen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Industrie-Kontenrahmen (IKR) Kommissionsgeschäft Kosten Rechnungswesen außerordentliche Aufwendungen außerordentliche Erträge internes Kontrollsystem (IKS) laufende Inventur neutrale Aufwendungen pagatorisch
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- Kostenrechnungssoftware
- kurzfristige Erfolgsrechnung
- Lagerbuchführung
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- Lohnliste
- pagatorisch
- pagatorische Buchhaltung
- Zweisystem
- Übergangskonten
Finanzbuchhaltung
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