Fondswirtschaft
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Ausführliche Definition
Form der öffentlichen Finanzwirtschaft, bei der bestimmte Einnahmen nur zur Finanzierung bestimmter Ausgaben verwendet werden dürfen. Die Fondswirtschaft ist im modernen Staat durch den einheitlichen Haushaltsplan (Nonaffektationsprinzip) abgelöst worden; ausnahmsweise angewandt z.B. im Fall der ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds.
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