Investitionsobjektplanung und -kontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Planungs- und Kontrollsystem für Investitionsobjekte, für die sich eine eigenständige Projektplanung und -kontrolle nicht lohnt, die aber zu wichtig sind, um sie summarisch im Rahmen der Bereichsplanung und -kontrolle zu behandeln.
2. Merkmale: Die Investitionsobjektplanung und -kontrolle legt für eine Klasse von Investitionsobjekten fest, wie auf den verschiedenen Stufen des Investitionsplanungs- und -kontrollprozesses (Investitionsplanung) zu verfahren ist und welche Stellen zu beteiligen sind. Durch festgelegte Verfahren der Investitionsbeantragung und -bewertung wird eine Formalisierung des Prozesses angestrebt.
Vgl. auch Unternehmensplanung.
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