Direkt zum Inhalt

Kinderzuschlag

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Leistung von bis zu 170 Euro monatlich an gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen das eigene, soziokulturelle Existenzminimum sichern können, nicht aber das ihrer Kinder. Wurde zum 1.1.2005 gemäß dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I 2954) eingeführt und zuletzt zum 1.1.2017 erhöht.

    Regelungen: Berechtigte sind die Eltern bzw. Elternteile, in deren Haushalt die Kinder leben. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag werden Kinder berücksichtigt, für die die berechtigte Person auch Kindergeld erhält. Kinder des Berechtigten, die bei dem anderen Elternteil leben, sind nur bei diesem zu berücksichtigen. Die Eltern sollen mind. über Einkommen oder Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, ihren eigenen sozialrechtlichen Mindestbedarf zu decken; um die Bedarfsprüfung zu erleichtern, gelten für ihre Berechtigung seit dem 1.10.2008 feste Einkommensuntergrenzen. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Mindestbedarf der Familie nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) deckt. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt ebenfalls, wenn auch bei seiner Zahlung Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch II nicht vermieden werden kann und entsprechende Leistungen gewährt werden. Der betroffene Personenkreis hat insofern ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags und der Leistungen der Grundsicherung. Seit 1.1.2011 erhalten Familien zusätzlich zum monatlichen Kinderzuschlag ein sog. "Bildungs- und Teilhabepaket" entsprechend den Bestimmungen in § 28 SGB II. Kinderzuschlag wird von den Familienkassen ausgezahlt.
    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Kinderzuschlag"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Kinderzuschlag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kinderzuschlag-38873 node38873 Kinderzuschlag node35288 Existenzminimum node38873->node35288 node29109 Arbeitslosengeld II node38873->node29109 node38867 Kindergeld node38873->node38867 node31379 Arbeitsentgelt node37018 Mutterschaftsgeld node51234 Elterngeld node36485 Familienzulage node36485->node38873 node36485->node31379 node36485->node37018 node36485->node51234 node36485->node38867 node42647 Sozialleistungen node42647->node38867 node54193 Bedingungsloses Grundeinkommen node54193->node38867 node34055 Generationenvertrag node34055->node38867 node43278 Sozialgesetzbuch (SGB) node43278->node38867 node27801 Arbeitslosigkeit node27801->node29109 node31119 Arbeitsmarkttheorien node31119->node29109 node44201 Sozialversicherung node44201->node29109 node41170 Leistungsgerechtigkeit node41170->node35288 node37240 Mindestlohn node37240->node35288 node37240->node29109 node53543 Atypische Beschäftigung node53543->node35288 node41294 Niedriglohnsektor node41294->node35288
    Mindmap Kinderzuschlag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kinderzuschlag-38873 node38873 Kinderzuschlag node35288 Existenzminimum node38873->node35288 node29109 Arbeitslosengeld II node38873->node29109 node38867 Kindergeld node38873->node38867 node36485 Familienzulage node36485->node38873

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete