Kostenstellengemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stellengemeinkosten; Kosten, die sich nur mehreren Kostenstellen gemeinsam exakt zurechnen lassen, z.B. Kosten des Werksleiters, bezogen auf die ihm untergeordneten Fertigungskostenstellen. Sie können nur durch Schlüsselung (Gemeinkostenschlüsselung) auf die einzelnen Kostenstellen umgelegt werden. Auslegungsvariante des Begriffs Gemeinkosten.
Gegensatz: Kostenstelleneinzelkosten.
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