unechte Gemeinkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinkosten, die theoretisch zwar direkt als Einzelkosten auf die Kostenträger oder -stellen zugerechnet werden könnten, aber aus Wirtschaftlichkeitsgründen mithilfe von Schlüsseln (Gemeinkostenschlüsselung) verrechnet werden, z.B. Stromkosten, Schmiermittelkosten. Unechte Gemeinkosten sind wegen ihres variablen Charakters grundsätzlich bei der Berechnung der Deckungsbeiträge zu berücksichtigen.
Gegensatz: echte Gemeinkosten.
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