Stromkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Energiekosten.
1. Erfassung: a) Kosten für Fremdstrom werden als primäre Kosten in der Kostenrechnung erfasst; b) Kosten der eigenen Stromerzeugung werden als innerbetriebliche Leistungen auf einer eigenen (Hilfs-)Kostenstelle gesammelt.
2. Verrechnung: Die Weiterrechnung auf die verbrauchenden Kostenstellen sollte möglichst als Kostenstelleneinzelkosten erfolgen. Fehlen die hierzu erforderlichen Verbrauchsmesseinrichtungen, verwendet man häufig den tatsächlichen Verbrauch möglichst gut widerspiegelnde Schlüssel (Gemeinkostenschlüsselung) wie installierte kW.
Vgl. auch Kostenstellengemeinkosten, innerbetriebliche Leistungsverrechnung, unechte Gemeinkosten.
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